Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 | Geltungsbereich
- Für die Vertragsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese AGB gelten nur für Unternehmer i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend zusammengefasst der „Auftraggeber“).
- Individualvertragliche Abreden des Auftragnehmers und des Auftraggebers haben Vorrang vor diesen AGB. Sonstige abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden dagegen keine Anwendung, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
2 | Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- Verträge werden erst verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen in Textform bestätigt werden. Ohne ausdrückliche Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zu den Konditionen des Angebots mit der Übernahme der Abfälle zustande.
- Die vom Auftraggeber im Entsorgungsnachweis (verantwortliche Erklärung) gemachten Angaben sowie etwaige behördliche Auflagen sind Vertragsgrundlage und damit wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
3 | Leistungen des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer übernimmt als alleiniges Unternehmen die im Leistungsvertrag aufgeführten Dienstleistungen für den Auftraggeber. Der Leistungsumfang beinhaltet nach Art der vereinbarten Dienstleistung
- die Bereitstellung von Behältern der im Vertrag festgelegten Art, Größe und Anzahl,
- den Austausch bzw. die Umleerung sowie den Abzug der bereitgestellten Behälter am vereinbarten Standort und den Transport der Abfälle zur Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage,
- die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der im Vertrag festgelegten Abfälle.
- Die Entsorgung wird – soweit möglich – mittels eines mobilen elektronischen Erfassungssystems dokumentiert. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zwecks Erfüllung der Obliegenheiten des Auftraggebers zur Abgabe der notwendigen Erklärungen und Vornahme der erforderlichen Handlungen ermächtigt. Bei der Abholung erfolgt keine Prüfung der Abfallstoffe durch den Auftragnehmer. Abrechnungsgrundlage ist die Einstufung des Abfalls durch die Entsorgungsanlage.
- Im Übrigen dienen alle Maßnahmen, die der Auftragnehmer neben der eigentlichen Entsorgungsleistung (z. B. Beprobung, Analyse) trifft, ausschließlich der Erfüllung der rechtlichen Pflichten des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu bedienen.
- Ist die vertraglich vereinbarte Leistung des Auftragnehmers infolge geänderter gesetzlicher Regelungen in der bisher praktizierten Art und Weise nicht mehr zulässig, hat der Auftragnehmer die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Regelungen durchzuführen. Hierdurch verursachte Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass jede Anfallstelle des Auftraggebers Teil einer Branchenlösung zur Verpackungsentsorgung sein kann.
4 | Obliegenheiten des Auftraggebers
- Dem Auftraggeber obliegt die Schaffung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung.
- Bei Abrufaufträgen erfolgt der Abruf der Leistungen in Textform, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber hat die Abfälle vollständig und zutreffend zu deklarieren. Die Behälter sind ausschließlich mit den deklarierten Abfällen zu befüllen. Änderungen in der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
- Mit Übernahme/Abholung der Abfälle gehen diese in das Eigentum des Auftragnehmers über. Hiervon ausgenommen sind gefährliche Abfälle und jene Abfälle, die nicht der Deklaration entsprechen. Letztere können vom Auftragnehmer zurückgewiesen oder auf Kosten des Auftraggebers entsorgt werden.
- Die vom Auftragnehmer übernommenen Leistungspflichten entbinden den Auftraggeber nicht von seiner abfallrechtlichen Verantwortung.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung auf Verlangen zu bestätigen. Der Auftraggeber hat die Ordnungsgemäßheit der vertraglich vereinbarten Dienstleistung unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens binnen 5 Werktagen anzuzeigen. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mangelrüge.
- Soweit darüber hinaus eine Nachweispflicht über die ordnungsgemäße Entsorgung besteht, hat der Auftraggeber den Nachweis unter Verwendung der vom Auftragnehmer hierfür vorgesehenen Formbelege oder im Wege des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zu führen. Hierzu ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Nutzung des Online-Datenverarbeitungssystems REGISTA®.
- Alle betrieblichen Änderungen, die die Abholung der Abfälle betreffen, sind dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mitzuteilen. Behördliche Anordnungen, die Einfluss auf die vertragliche Dienstleistung haben, sind unverzüglich anzuzeigen.
- Die vertraglich vereinbarten Leistungsrhythmen bzw. Leistungsphasen sind bindend. Durch den Auftraggeber verursachte vergebliche Anfahrten des Auftragnehmers sind zu vergüten, sofern der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat.
5 | Gestellung von Abfallbehältern
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer der Entsorgung die benötigten Behältnisse mietweise zur Verfügung.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter und zur Beachtung der Bedienungshinweise des Herstellers, insbesondere zur maximalen Füllhöhe und zum zulässigen Füllgewicht.
- Der Auftraggeber haftet für das Abhandenkommen oder Beschädigungen der Mietbehälter, soweit er dies zu vertreten hat.
- Der Auftraggeber haftet ferner für die Auswahl des Standortes und garantiert deren freie Zugänglichkeit zum Abtransport.
- Die Verkehrssicherungspflicht für die Behälter obliegt dem Auftraggeber; erforderliche Genehmigungen sind von ihm einzuholen.
6 | Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die am Tag der Leistungserbringung gültigen Preise. Mehr- oder Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt.
- Wird die Leistung gewichtsbezogen abgerechnet, sind die auf einer geeichten Waage festgestellten Gewichte maßgebend.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Behältergrundgebühr vorschüssig zu berechnen.
- Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren.
- Rechnungen können per Brief, Telefax oder E-Mail übermittelt oder im Kundenportal bereitgestellt werden; sie sind sofort ohne Abzug fällig.
- Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, findet das SEPA-Lastschriftverfahren Anwendung.
- Sofern das Gutschriftverfahren vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des Lieferscheins/Leistungsnachweises.
- Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen 10 Werktage nach Zugang der zweiten Mahnung einzustellen und die Behälter einzuziehen.
7 | Preisanpassung
- Ändern sich die der Preiskalkulation zugrundeliegenden Kosten (z. B. Lohn, Energie, Abgaben …), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag entsprechend anzupassen.
- Entstehen zusätzliche Kosten aufgrund gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Auflagen, kann der Auftragnehmer eine entsprechende Konditionsanpassung verlangen.
- Führt die Anpassung zu einer unzumutbaren Entgelterhöhung (> 10 %), ist der Auftraggeber berechtigt, mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende zu kündigen.
8 | Haftung
- Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Sie gelten nicht, soweit der Auftragnehmer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat; das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Angaben und für Schäden aus der Verletzung seiner Obliegenheiten; er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
9 | Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber darf Forderungen gegen den Auftragnehmer nur mit dessen Zustimmung abtreten.
- Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10 | Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsunfähigkeit, schwerwiegender Vertragsverstoß).
- Die Kündigung bedarf der Textform.
11 | Höhere Gewalt
Die Pflicht des Auftragnehmers ruht, solange die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder andere Umstände (z. B. Streik, behördliche Verfügungen) wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
12 | Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und den Grundsätzen der REMONDIS SE & Co. KG verarbeitet. Mehr unter: https://www.remondis.de/download-datenschutz/
13 | Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Eine Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren erfolgt nicht.